Justizvollzug ist Teamarbeit
Justizvollzug ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Neben der sicheren Unterbringung der Inhaftierten ist ihre Resozialisierung und das Erarbeiten neuer Zukunftsperspektiven eine der zentralen Aufgaben. Justizvollzug ist Teamarbeit und ein gutes Klima unter Mitarbeitenden und Inhaftierten macht den Vollzugsalltag nicht nur sicherer, sondern auch effektiver.
Die Bedingungen in der Hauptanstalt und in den Außenstellen zeigen einen modernen und zeitgemäßen Vollzug, der sich förderlich auf den Alltag in der JVA auswirkt. Der historische Altbau wird derzeit saniert. Statt der Enge gibt es bald großzügige Räumlichkeiten. Eine helle, freundliche Kantine, in der frische Kost zum Teil direkt vom hauseigenen Betrieb Hohrainhof auf den Tisch kommt, eine moderne Sportanlage mit Halle und Kraftraum, der Zellentrakt-Neubau mit zeitgemäßen Standards und die gut ausgestatteten Abteilungen und Werkstätten sind nur ein Teil des Gesamtkonzeptes „fortschrittlicher Justizvollzug“. Auch nach außen ist die JVA sichtbarer Teil der Gesellschaft. Die Produkte aus den Werkstätten sind gefragt. Die Nachbarschaft kauft im legendären „Gitterlädle“ ein.
Als Teil der Landesverwaltung und der Justiz erfüllen wir auch einen gesetzlichen Auftrag. Wir begegnen den Inhaftierten auf Augenhöhe und auf der Grundlage der Menschenrechte. Den Rahmen hierfür setzt unser Leitbild.
Unser Dienst für das Gemeinwohl
- Sicherung des Strafverfahrens
- Schutz der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung und
- Vorbereitung der Gefangenen auf ein Leben ohne Straftaten
Ziele in Bezug auf die Gefangenen
- Die Gefangenen werden ernst genommen und menschlich und gerecht behandelt
- Ihnen wird mit der erforderlichen Nähe und gebotenen Distanz begegnet
- Der Vollzugsalltag wird so gestaltet, dass alle Gefangenen und Mitarbeitenden vor physischer und psychischer Gewalt geschützt sind
- Wir setzen klare Regeln für ein geordnetes Zusammenleben im Vollzug und achten auf deren Einhaltung
- Hilfe zur Selbsthilfe durch differenzierte Angebote
Mitarbeiterbezogene Ziele
- Einbringen von persönlichen Fähigkeiten und Begabungen
- Ständige Weiterbildung und Weiterentwicklung
- Verantwortungsbewusstsein
Gesellschaftsbezogene Ziele
- Information der Öffentlichkeit über die Arbeit im Vollzug
- Höfliches und korrektes Auftreten in der Öffentlichkeit
Erwartungen
- Respekt gegenüber den Mitarbeitenden und den Gefangenen
- Angemessene Rahmenbedingungen für die Gefangenen
- Akzeptanz der unvermeidbaren Risiken des Justizvollzuges
- Anerkennung und Unterstützung der Arbeit durch Politik und Gesellschaft
Sozialdienst, Handwerk oder Landwirtschaft – die Aufgaben sind vielfältig
Über unterschiedlichste Bereiche von der Verwaltung über den Vollzugsdienst, den Werkdienst, den Ärztlichen Dienst bis zur Tätigkeit im angeschlossenen landwirtschaftlichen Betrieb oder im Freigängerheim erstreckt sich die berufliche Bandbreite – besonders auch für Quereinsteigende mit Berufserfahrung.
Hauptstandort
Am Hauptstandort sind in mehreren Gebäudetrakten 330 Strafgefangene in Einzel- und 3-Mann-Hafträumen untergebracht. Hier stehen Freizeiträume, Gemeinschaftsküchen und Sanitärbereiche zur Verfügung. Die Versorgung mit Essen erfolgt durch die anstaltseigene Küche, Metzgerei und Bäckerei. Für die ärztliche Versorgung gibt es ein Krankenrevier.
Außenstelle Hohrainhof
Auf dem Hohrainhof leben und arbeiten bis zu 32 Gefangene im offenen Vollzug. Hier sind nur Insassen untergebracht, die dafür geeignet sind und später zum Freigang zugelassen werden können. Die Außenstelle verfügt über Freizeiträume und eine Küche. Gearbeitet wird hauptsächlich im Ackerbau, im Gemüseanbau, in der Viehhaltung (Muttertierhaltung) und dem Weinbau. Dabei ist den Inhaftierten der Kontakt mit den guten Tropfen allerdings strengstens untersagt. Der Hohrainhof ist seit Herbst 2023 als Biobetrieb zertifiziert. Alle Erzeugnisse können käuflich vor Ort bzw. im „Gitterladen“ direkt neben der Hauptstelle erworben werden.
Freigängerheim
Das Freigängerheim bietet Platz für max. 40 Gefangene, die entweder zum Freigang zugelassen sind oder als Außenbeschäftigte arbeiten, z. B. zur Pflege des Außenbereiches der Hauptanstalt. Die Freigänger sind bei örtlichen Firmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie erhalten einen entsprechend vereinbarten Lohn und regelmäßig Ausgänge und Urlaub. Der Freigängervollzug dient dem Zweck, Gefangene schon während der Haft auf ein geregeltes Leben nach der Entlassung vorzubereiten.